Reha, Rehasport, Rehabilitation, Rehabilitationssport, Gesundheitssport  
Krankengymnastik, Rehabilitationssportgruppen, Bewegungstherapie, Koordinationstraining, Gleichgewichtsschulung
Rhythmische Bewegungserziehung, Entspannungstherapie, Psychische Stabilisierung  
  - Physiotherapie
- Kindertherapie
- Ergotherapie
- Reha-Sport
- Funktionstraining
- Unternehmensbetreuung
- Seniorenbetreuung
- Behindertenbetreuung
- Mobile Betreuung
- Spezielle Leistungen
- Logopädie
 
 
physioQM
Motivation, Strukturierung, Individualtherapien, Kombinationstherapien, Behinderung Funktionstraining
 
  Patientenformation zum Funktionstraining auf Verordnung des Arztes „Formular 56“ entsprechend §44 SGB
Trainingsgeräte, Muskelkräftigung, Hausbesuche, Lymphdrainage, Entwicklungsstörungen  
  Was ist Funktionstraining ?
  • Bewegungstherapeutische Gruppenübung, unter fachkundiger Leitung von Physiotherapeuten/-innen/ und/oder Ergotherapeuten/-innen
  • vorwiegend im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane
  • Steigerung der physischen und psychischen Belastbarkeit
Bewegungstherapeutische Gruppenübung, unter fachkundiger Leitung von Physiotherapeuten/-innen/ und/oder Ergotherapeuten/-innen
  Ziele des Funktionstraining:
  • Erhalt und Verbesserung von Funktionen sowie das Verzögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme bzw. Körperteile
  • Schmerzlinderung
  • Bewegungsverbesserung
  • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und die
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Schutzmaßnahmen, Umgang mit Hilfsmitteln und Alltagsgegenständen
  • Motivation und Anleitung zur Fortführung der Aktivitäten nach dem Ablauf der Verordnung


Steigerung der physischen und psychischen Belastbarkeit
     
 
Abwicklung und Kosten
Ihr behandelnder Arzt kann eine Verordnung für Funktionstraining ausstellen. Das entsprechende Formular können Sie bei uns oder beim behandelnden Arzt erhalten. Es trägt die Bezeichnung „56- Antrag auf Kostenübernahme für Funktionstraining“. Für den Teilnehmer entstehen somit nur die Kosten der Mitgliedschaft beim anerkannten Trägerverband.Grundlage ist der Rahmenvertrag der Krankenkassen mit den Trägern des Funktionstrainings und Reha- Sports.

Leistungsinhalt
Im Rahmen der Verordnung über Funktionstraining beträgt der Leistungs-umfang bis zu 3 Übungseinheiten pro Woche für einen Zeitraum von 12 Monaten (in Sonderfällen bis zu 24 Monaten). Entsprechend der ärztlichen Verordnung und der physio- bzw. ergotherapeutischen Einstufung wird das Funktionstraining als Gruppentraining (Trockengymnastik) durchgeführt.
 
  Ergänzende Leistungen:

  • Vermittlung von Enstpannungstechniken (wie z.B. Yoga, Tai Chi, PMR, Konzentrative Entspannung)
  • gerätegestütztes Training nach individuellen, befundbezogenen Trainingsplan inkl. Muskelfunktionstests u./o. eines Herz-Kreislauftest.
     
  Anschließende Fortführung
 

 

Die Fortführung des Trainings ist nach Abschluss der verordneten Übungseinheiten sinnvoll und auf privater Basis jederzeit möglich.
   
  Weitere Informationen erhalten Sie  auch unter: Kontakt
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Wir sind Mitglied im
Sächsischen Landessverband für Osteoporose e.V.
 
Wirbelsäulengymnastik, Kinderrückenschule, Entspannungstherapie, Nordic Walking, Massagen